Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerden abgewiesen, soweit überhaupt darauf eingetreten wurde. Es kommt dabei zum Schluss, dass insgesamt sowohl die kantonalen Departemente wie die kommunalen Baubehörden die Prüfung unseres Vorhabens korrekt vorgenommen haben. Die kantonalen und kommunalen Behörden hatten dabei bereits die Einsprachen vollumfänglich abgewiesen.
Der Verein Wisent im Thal ist hocherfreut über die Bestätigung durch das Verwaltungsgericht, dass die Baubewilligung für den Zaun rechtmässig ist. Zwar können die Beschwerdeführer das Urteil noch vor Bundesgericht weiterziehen, wir gehen jedoch nicht davon aus, dass das Bundesgericht grundsätzlich anders urteilen würde. Immerhin wurden sowohl die Einsprachen wie die Beschwerden vollumfänglich abgewiesen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts zeigt auch, dass der Verein Wisent im Thal ein gut geplantes Projekt vorgelegt hat, welches von der Verwaltung gründlich unter die Lupe genommen wurde. Das Projekt nimmt Rücksicht auf die Ansprüche der Menschen und beinhaltet entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Auch nach Beendigung des Beschwerdeverfahrens suchen wir wie bis anhin den Dialog mit Kritikern, um den Bedenken Rechnung zu tragen. Es ist dem Verein Wisent im Thal ein Anliegen, dass möglichst breite Kreise aus der Region ins Projekt involviert sind und davon profitieren können.
Ziel des Projektes ist es, mit einer Wisent-Testherde in einem rund 100 Hektaren grossen Gebiet bei Welschenrohr zu untersuchen, ob der im Mittelalter ausgerottete Wisent heute als Wildtier im Jura tragbar ist. Der Versuch im Gehege dauert fünf Jahre. Das Testgelände gehört der Bürgergemeinde Solothurn und dem Landwirt Benjamin Brunner und wird für die Dauer des Versuches eingezäunt. Es wird während der Projektzeit weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt und der Zugang für die Öffentlichkeit wird nicht eingeschränkt.
Unsere Medienmitteilung finden Sie hier.