Wir sind im Verfahren um die Baubewilligung endlich einen Schritt weiter gekommen. Mit Brief vom 29. Oktober 2020 hat das Bau- und Justizdepartement die Beschwerden der beiden Landwirte in allen Punkten abgewiesen. Die beiden Beschwerdeführer können zwar innert 10 Tagen vor Verwaltungsgericht gegen diesen Entscheid Beschwerde einreichen. Da sich aber das Verwaltungsgericht ohnehin aufgrund der Beschwerden der beiden Landwirte vom Frühjahr mit unserer Baubewilligung beschäftigen und die beiden Verfahren zeitgleich behandeln würde, wäre die zeitliche Verzögerung vernachlässigbar. Wir hoffen nun auf eine zügige Behandlung durch das Kantonsgericht.