Medienmitteilung des Vereins Wisent im Thal vom 8. Oktober 2018, 16 Uhr
Der Verein Wisent Thal wird in den nächsten Wochen die Gesuche für das Halten einer Wisent-Testherde
während 5 Jahren in einem 1 Quadratkilometer grossen Gebiet bei Welschenrohr stellen. Das mit einem
Elektrozaun eingezäunte Gelände gehört der Bürgergemeinde Solothurn und dem Landwirt Benjamin
Brunner. Es wird während der Projektzeit weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt und der Zugang
für die Öffentlichkeit wird nicht eingeschränkt. Das Ziel des Projektes ist eine fundierte Antwort auf die
Frage, ob der im Mittelalter ausgerottete Wisent heute als Wildtier im Jura tragbar ist.
Für das Projekt ist eine Tierhalterbewilligung, eine Tierversuchsbewilligung, eine Bewilligung für eine
nachteilige Waldnutzung und eine Baubewilligung für einen Elektrozaun erforderlich. Die Ämter-
konferenz aus den Bereichen Bau, Umwelt und Wirtschaft «KABUW» des Kantons Solothurn hatte dem
Verein anfangs Sommer mitgeteilt, dass die Bewilligungen, insbesondere für den Elektrozaun, erst erteilt
werden könne, wenn das UVEK als zuständiges Bundesamt dem Projekt grundsätzlich zugestimmt habe.
Auf ein entsprechendes Gesuch des Vereins Wisent Thal hin stellte der Bund nun fest, dass die
verschiedenen Bewilligungen in der Kompetenz des Kantons liegen, er das Projekt aber grundsätzlich
befürworte.
Nach diesem Schriftenwechsel hat der Verein Wisent Thal die entsprechenden Gesuche an die kantonale
Verwaltung bzw. die für Baugesuche zuständigen beiden Gemeinden Welschenrohr und Balm bei
Günsberg fertiggestellt. Da das Projekt alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, rechnet der Vorstand mit
dem Eintreffen der verschiedenen Bewilligungen rechtzeitig für einen Projektstart im Januar 2019.
Der Verein Wisent Thal hat den ursprünglichen Projektablauf aufgrund der Bedenken aus Land- und
Forstwirtschaft sowie der Jagd weitgehend abgeändert. Die Projektplanung und die nun gestellten
Gesuche beinhalten kein Auswilderungsgesuch. Es handelt sich um einen wissenschaftlichen Versuch
sowie eine touristische Attraktion, welche ausschliesslich auf Grundeigentum der Bürgergemeinde
Solothurn und des involvierten Landwirtes stattfinden. Es ist ausgeschlossen, dass andere
Waldeigentümer oder Landwirte vom Projekt betroffen sind. Zudem ist das Projekt so ausgelegt, dass im
negativen Fall – sprich: wenn sich die Art definitiv als nicht tragbar erweist – die Zäune für ein kleineres
Schaugehege genutzt werden können. Der touristische Nutzen ist also gesichert, eine Beeinträchtigung
der Thaler Land- und Forstwirtschaft ausgeschlossen.
Der Verein Wisent Thal wird weiterhin bemüht sein, eine Begleitgruppe zu unterhalten, in welcher die
interessierten Kreise und insbesondere die benachbarten Waldeigentümer informiert werden und
diskutiert wird, wie die Resultate des Versuchs zu werten sind und wie mit der vom Aussterben
bedrohten, einheimischen Wildtierart umgegangen werden soll – natürlich auch für den Fall, dass sich
die Art als problemlos tragbar im Jura erweist.